Arbeitsstunden pro Monat Gastronomie 2026: Berechnung, Tabelle & gesetzliche Grenzen

Von · · 6 Min. Lesezeit · Personal & Schulung

„Wie viele Stunden im Monat sind eigentlich normal — und wo ist die gesetzliche Grenze?" Diese Frage stellen sich viele Gastronomen, wenn sie Verträge…

Arbeitsstunden pro Monat Gastronomie 2026: Vollzeit in der Gastronomie bedeutet meist 40 Stunden/Woche × 4,33 Wochen = ca. 173 Stunden pro Monat. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 48 h/Woche im 6-Monats-Schnitt (§ 3 ArbZG). Mit der 10-Stunden-Ausnahme sind kurzfristig bis zu 217 h/Monat möglich. Minijob-Grenze: bei 13,90 € Mindestlohn max. ca. 43 h/Monat um unter 600 € zu bleiben.

„Wie viele Stunden im Monat sind eigentlich normal — und wo ist die gesetzliche Grenze?" Diese Frage stellen sich viele Gastronomen, wenn sie Verträge aufsetzen oder Dienstpläne schreiben. Dieser Ratgeber gibt dir die Formel, eine fertige Tabelle für Vollzeit und Teilzeit und alle gesetzlichen Grenzen — dazu die Sonderregeln für Minijob und Überstunden.

Arbeitsstunden pro Monat berechnen — die Formel

Um von Wochenstunden auf Monatsstunden zu kommen, brauchst du den Faktor 4,33. Er ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Diese Tabelle zeigt die üblichen Modelle:

Wochenstunden Formel Stunden/Monat
40 h (Vollzeit Standard) 40 × 4,33 173 h
38 h (DEHOGA Tarifvertrag) 38 × 4,33 165 h
35 h (Teilzeit) 35 × 4,33 152 h
30 h (Teilzeit) 30 × 4,33 130 h
20 h 20 × 4,33 87 h
Minijob-Grenze (13,90 €/h) max. ~43 h/Monat ~43 h

Ein Praxis-Hinweis: Der DEHOGA-Tarifvertrag sieht in vielen Bundesländern 38 Stunden pro Woche als Vollzeit vor, nicht 40. Wenn du tarifgebunden bist, rechne mit 38 Stunden. Der Faktor 4,33 ist übrigens genauer als „mal vier" — über das Jahr macht das mehrere Stunden Unterschied aus.

Gesetzliche Höchstgrenze — wie viele Stunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen. Diese gelten unabhängig davon, was im Vertrag steht:

  • § 3 ArbZG: Grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Tag. Das ergibt bei sechs Werktagen 48 Stunden pro Woche und rund 173 Stunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche.
  • 10-Stunden-Ausnahme: Die tägliche Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden steigen, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten wieder 8 Stunden erreicht werden. Kurzfristig sind so bis zu rund 217 Stunden im Monat möglich.
  • Gesetzliches Maximum im Schnitt: 48 Stunden pro Woche, also etwa 208 Stunden pro Monat, dürfen im Sechs-Monats-Durchschnitt nicht überschritten werden.
  • Ruhezeit (§ 5 ArbZG): Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden liegen.
  • Jugendliche (unter 18): Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche (§ 8 JArbSchG), ohne die 10-Stunden-Ausnahme.

Mehr Details zu den Grenzen und der 10-Stunden-Regel findest du im Beitrag zur Maximale Arbeitszeit §3 ArbZG.

Gastronomie-Realität — typische Stundenmodelle

So sehen die üblichen Modelle in der Praxis aus, mit dem Bruttolohn beim Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde:

Stelle Wochenstunden Monatsstunden Brutto ca. (13,90 €/h)
Vollzeit-Koch 40 h 173 h 2.405 €
Erfahrener Service (DEHOGA) 38 h 165 h 2.294 €
Teilzeit-Servicekraft 25 h 108 h 1.501 €
Abenddienst 20 h 87 h 1.209 €
Minijob (Grenze!) max. ~43 h/Monat 43 h ~598 €

Die Werte sind Bruttolöhne zum Mindestlohn. Erfahrene Köche und Fachkräfte verdienen in der Regel mehr — dann steigen die Beträge entsprechend. Wichtig: Der Mindestlohn von 13,90 € ist die absolute Untergrenze für jede Stunde.

Überstunden erkennen und richtig berechnen

Überstunden sind alle Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ein Beispiel: Steht im Vertrag eine 40-Stunden-Woche und der Koch arbeitet in der Hochsaison 50 Stunden pro Woche, entstehen 10 Überstunden pro Woche — über den Monat also rund 43 Überstunden.

  • Formel: tatsächliche Stunden − vertraglich vereinbarte Stunden = Überstunden.
  • Zeiterfassungspflicht: Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 musst du die Arbeitszeit erfassen. Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt Überstunden entstanden sind.
  • Empfehlung: Ein digitales Arbeitszeitkonto pro Mitarbeiter zeigt Plus- und Minusstunden jederzeit an.

Wie du Überstunden dann auszahlst oder ausgleichst, erklärt der Beitrag zum Überstunden auszahlen.

Minijob und die 600-Euro-Grenze — Stunden beachten!

Beim Minijob ist der häufigste Denkfehler, auf die Stunden statt auf den Lohn zu schauen. Entscheidend ist der Bruttolohn, nicht die Stundenzahl.

  • Die Grenze ist der Lohn: Ein Minijob liegt vor, solange der Monatslohn 600 € (Stand 2026) nicht dauerhaft übersteigt.
  • Stunden ergeben sich daraus: Beim Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde sind das maximal rund 43 Stunden pro Monat (600 ÷ 13,90 = 43,2).
  • Achtung bei Mehrarbeit: Arbeitet der Minijobber mehr und steigt der Lohn über 600 €, ist es automatisch kein Minijob mehr. Dann besteht sofort Anmelde- und Beitragspflicht.
  • Überwachung: Kontrolliere die Stunden deiner Minijobber monatlich — besonders in der Hochsaison, wenn schnell mehr Schichten anfallen.

Auch Minijobber haben übrigens vollen Urlaubsanspruch. Wie du den berechnest, zeigt der Beitrag zum Urlaubsanspruch Minijob.

Vollzeit, Teilzeit, Minijob — die Unterschiede kurz erklärt

Die drei Beschäftigungsformen unterscheiden sich vor allem in der Stundenzahl und der Abrechnung — nicht in den Grundrechten.

  • Vollzeit: In der Regel 38 bis 40 Stunden pro Woche. Voller Sozialversicherungsbeitrag, volles Gehalt, alle Rechte auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Zuschläge.
  • Teilzeit: Alles unter der betriebsüblichen Vollzeit, oft 20 bis 30 Stunden. Teilzeitkräfte haben dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte, nur anteilig — etwa beim Urlaub.
  • Minijob: Begrenzt durch den Lohn von 600 € im Monat, nicht durch die Stunden. Steuerlich und bei den Beiträgen begünstigt, aber mit vollem Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Mindestlohn.

Ein wichtiger Grundsatz: Egal welche Form — jeder Beschäftigte hat Anspruch auf den Mindestlohn, auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Beschäftigungsform ändert nur die Stundenzahl und die Abgaben, nicht die grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

Häufige Fehler bei der Stundenberechnung

Bei den Arbeitsstunden gehen in der Gastronomie immer wieder dieselben Dinge schief:

  1. Mit „mal vier" statt Faktor 4,33 gerechnet. Über das Jahr fehlen dann mehrere Stunden pro Monat — das verfälscht Lohn und Urlaubsberechnung.
  2. Minijob an den Stunden statt am Lohn gemessen. Entscheidend ist der Monatslohn von 600 €, nicht eine feste Stundenzahl.
  3. Ruhezeit übersehen. Zwischen zwei Schichten müssen 11 Stunden liegen — das begrenzt, wie viele Stunden praktisch möglich sind.
  4. Überstunden nicht erfasst. Ohne Zeiterfassung bleibt unklar, ob und wie viele Überstunden entstanden sind.
  5. Mindestlohn bei Monatslohn nicht geprüft. Ein fester Monatslohn kann bei vielen Stunden unter den Mindestlohn rutschen — dann musst du aufstocken.

Wer diese Punkte im Blick hat, plant sauber und vermeidet Ärger bei Lohn, Urlaub und Kontrolle.

Warum die Zeiterfassung so wichtig ist

Seit dem BAG-Urteil von 2022 ist die Erfassung der gesamten Arbeitszeit Pflicht — nicht nur bei Überstunden. Für dich als Gastronom ist das aber nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Vorteil.

  • Nachweis bei Kontrolle: Der Zoll und die Arbeitsschutzbehörde prüfen die Aufzeichnungen. Wer sauber dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.
  • Korrekte Löhne: Nur mit erfassten Stunden lässt sich prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten und Überstunden richtig vergütet werden.
  • Minijob-Grenze im Blick: Eine laufende Erfassung warnt dich, bevor ein Minijobber über die 600-Euro-Grenze rutscht.
  • Weniger Streit: Wenn jeder seine Stunden einsehen kann, gibt es keine Diskussionen am Monatsende.

Ein handschriftlicher Stundenzettel erfüllt die Pflicht grundsätzlich, ist aber aufwendig und fehleranfällig. Eine digitale Lösung nimmt dir die Rechnerei ab.

Häufige Fragen zu Arbeitsstunden pro Monat in der Gastronomie

Wie viele Arbeitsstunden pro Monat sind bei Vollzeit in der Gastronomie normal?

Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 173 Stunden pro Monat (40 × 4,33). Ist dein Betrieb an den DEHOGA-Tarifvertrag gebunden, gelten oft 38 Stunden pro Woche als Vollzeit, also etwa 165 Stunden im Monat. Beide Werte liegen im gesetzlichen Rahmen.

Wie berechne ich Monatsstunden aus Wochenstunden?

Multipliziere die Wochenstunden mit dem Faktor 4,33. Dieser Faktor ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Aus 30 Wochenstunden werden so rund 130 Monatsstunden.

Wie viele Stunden darf ich meinen Mitarbeitern pro Monat abverlangen?

Grundsätzlich gelten 8 Stunden pro Tag, in der Spitze bis zu 10 Stunden mit Ausgleich in sechs Monaten. Im Durchschnitt dürfen es nicht mehr als 48 Stunden pro Woche sein, also rund 208 Stunden im Monat. Die 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten sind dabei immer einzuhalten.

Wie erkenne ich, ob mein Minijob-Mitarbeiter zu viele Stunden arbeitet?

Rechne den Monatslohn aus den geleisteten Stunden aus. Übersteigt er dauerhaft 600 €, ist es kein Minijob mehr. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das etwa 43 Stunden im Monat — behalte diese Grenze besonders in der Hochsaison im Blick.

Gilt die 10-Stunden-Regelung auch in der Gastronomie?

Ja. Auch in der Gastronomie darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden steigen, solange im Durchschnitt von sechs Monaten wieder 8 Stunden erreicht werden. Ohne diesen Ausgleich ist die dauerhafte 10-Stunden-Schicht unzulässig.


Wochenstunden, Monatsstunden, Überstunden und die Minijob-Grenze gleichzeitig im Blick zu behalten, ist mit Papier kaum machbar — und die Zeiterfassung ist ohnehin Pflicht. Mit der Personalplanung und Zeiterfassung von Gastro Master siehst du für jeden Mitarbeiter die geleisteten Stunden in Echtzeit, wirst vor der 600-Euro-Grenze gewarnt und hast bei jeder Kontrolle den Nachweis parat. Achte zusätzlich auf die richtigen Pausenzeiten Gastronomie.