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Kündigung des Minijob-Arbeitsvertrages
[Name des Betriebs / Restaurants] [Ort], [Datum]
[Adresse]
An: [Name des Mitarbeiters], [Adresse]
Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnis
(Minijob) zum [Datum] fristgerecht.
Wir bitten Sie, alle überlassenen Arbeitsmittel (Schlüssel, Uniform etc.)
bis zum letzten Arbeitstag zurückzugeben.
Dem verbleibenden Urlaubsanspruch von ___ Tagen werden wir
□ in Freistellung berücksichtigen □ in Geld abgelten (€ ___)
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
[Unterschrift Arbeitgeber / Geschäftsführer]
Auch die Kündigung eines Minijobbers muss rechtssicher sein. Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis — mit denselben Kündigungsfristen und Formvorschriften wie bei Vollzeitkräften. Wer hier Fehler macht, riskiert eine unwirksame Kündigung oder nachträgliche Forderungen. Mit der Vorlage oben und diesem Ratgeber kündigst du sauber, hältst die Fristen ein und vergisst nichts Wichtiges — vom Urlaub bis zur Schlüsselrückgabe.
Kostenlose Kündigung Minijob Vorlage (zum Herunterladen)
Lade die Vorlage als Word-Datei zum Anpassen oder als PDF zum Ausdrucken herunter. Sie enthält alle Punkte, die eine wirksame Kündigung braucht: Empfänger, klaren Kündigungstext, den Kündigungstermin, die Rückgabe von Arbeitsmitteln und die Regelung des Resturlaubs.
Ein Hinweis vorab: Setze immer ein konkretes Datum als Kündigungstermin ein und prüfe vorher die Frist (siehe nächster Abschnitt). Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist zwar zulässig, sorgt aber oft für Unklarheit. Ein festes Datum ist sauberer.
Kündigungsfristen Minijob Gastronomie (§622 BGB)
Für den Minijob gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie für jedes andere Arbeitsverhältnis. Sie stehen in § 622 BGB und werden mit der Beschäftigungsdauer länger:
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen (jederzeit) |
| bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2–5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5–8 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8–10 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
Zwei Punkte sind besonders wichtig:
- Kürzere Fristen nur für Arbeitnehmer: Im Arbeitsvertrag darfst du kürzere Fristen nur zugunsten des Mitarbeiters vereinbaren, nicht zu deinen Gunsten. Als Arbeitgeber bist du immer an die gesetzlichen Fristen gebunden.
- Tarifvertrag: Ist dein Betrieb an einen DEHOGA-Tarifvertrag gebunden, können dort abweichende Fristen stehen. Dann gelten diese.
Rechne die Frist immer vom Zugang der Kündigung, nicht vom Datum des Schreibens. Die Kündigung muss dem Mitarbeiter nachweislich zugehen — am besten per Übergabe mit Empfangsbestätigung.
Kündigung Minijob — Gastronomie-Besonderheiten
In der Gastronomie gibt es einige Sonderfälle, die du kennen solltest:
- Saisonkräfte: Ein befristeter Vertrag läuft automatisch zum vereinbarten Datum aus — eine Kündigung ist dann nicht nötig. Wichtig ist nur, das Ende rechtzeitig und schriftlich zu dokumentieren.
- Kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Tage/Jahr): Bei dieser Sonderform gibt es oft gar keine Kündigungsfristen, weil die Beschäftigung von vornherein zeitlich begrenzt ist.
- Fristlose Kündigung: Eine Kündigung ohne Frist ist nur bei schwerem Fehlverhalten möglich, etwa bei Diebstahl oder Kassenbetrug. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden ausgesprochen werden.
- Schlüssel und Kasse: Lass dir bei der Kündigung alle Schlüssel zurückgeben und dokumentiere den letzten Kassenabschluss der Person. So vermeidest du Streit über fehlende Beträge oder Zugang zum Betrieb.
Urlaubsabgeltung bei Kündigung Minijob
Der häufigste und teuerste Fehler bei der Minijob-Kündigung ist der vergessene Resturlaub. Er verjährt nicht sofort, sondern kann bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden.
- Auszahlungspflicht: Nicht genommener Urlaub muss bei Kündigung in Geld ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das ist keine freiwillige Leistung, sondern Pflicht.
- Formel: Stundenlohn × durchschnittliche Stunden pro Tag × Resturlaubstage.
- Beispiel: 3 Resttage × 4 Stunden/Tag × 13 €/h = 156 € Urlaubsabgeltung.
- Achtung: Bei der Auszahlung gilt der Mindestlohn bei der Abrechnung als Untergrenze für den Stundenlohn.
Wie sich der genaue Resturlaub eines Minijobbers berechnet, erklärt der Beitrag zum Urlaubsanspruch Minijob (Abgeltung!). Kläre die Abgeltung immer schon im Kündigungsschreiben — die Vorlage oben hat dafür ein eigenes Feld.
Kündigungsschutz im Minijob — wann er greift
Viele Gastronomen glauben, ein Minijobber lasse sich jederzeit ohne Grund kündigen. Das stimmt nur in kleinen Betrieben. Ob dein Mitarbeiter Kündigungsschutz hat, hängt von zwei Bedingungen ab:
- Betriebsgröße: Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter (in Vollzeit gerechnet) beschäftigt sind. Kleine Restaurants und Cafés liegen oft darunter.
- Beschäftigungsdauer: Der Schutz gilt zusätzlich erst nach mehr als sechs Monaten im Betrieb.
Sind beide Bedingungen erfüllt, brauchst du für die Kündigung einen anerkannten Grund — betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. In kleineren Betrieben unter der Zehn-Personen-Grenze gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht; hier musst du nur die Frist und die Schriftform einhalten. Unabhängig davon gibt es einen besonderen Schutz für bestimmte Gruppen, etwa Schwangere oder Menschen mit Schwerbehinderung — hier ist immer Vorsicht geboten.
Was eine fehlerhafte Kündigung kostet
Eine Kündigung, die vor Gericht nicht hält, wird schnell teuer. Wehrt sich der Mitarbeiter erfolgreich, gilt das Arbeitsverhältnis als nie beendet — du musst den Lohn für die gesamte Zwischenzeit nachzahlen, auch wenn die Person nicht gearbeitet hat.
Dazu kommen oft eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs sowie die Kosten des Verfahrens. Gerade bei einer falsch berechneten Frist oder einer nur mündlich ausgesprochenen Kündigung ist das Risiko hoch. Der Aufwand für eine saubere, schriftliche Kündigung mit richtiger Frist ist dagegen minimal. Es lohnt sich also, hier von Anfang an gründlich zu sein — die Vorlage oben nimmt dir den größten Teil der Arbeit ab.
Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Manchmal ist eine einvernehmliche Trennung der bessere Weg — zum Beispiel, wenn ein Minijobber ohnehin aufhören will oder wenn du eine lange Kündigungsfrist vermeiden möchtest. Dafür gibt es den Aufhebungsvertrag.
Beim Aufhebungsvertrag beenden beide Seiten das Arbeitsverhältnis gemeinsam zu einem frei gewählten Termin — auch sofort, ohne gesetzliche Frist. Das ist flexibel, hat aber einen Haken: Der Mitarbeiter verliert unter Umständen Ansprüche und sollte freiwillig zustimmen. Setze niemand unter Druck, denn ein erzwungener Aufhebungsvertrag kann angefochten werden.
Wichtig ist, dass auch im Aufhebungsvertrag der Resturlaub geregelt wird — genommen oder ausgezahlt. Für einen kleinen Minijob ist der Aufhebungsvertrag oft der unkomplizierteste Weg, wenn beide Seiten einverstanden sind.
Nach der Kündigung: Arbeitspapiere und Meldungen
Mit dem Kündigungsschreiben ist es nicht getan. Zum sauberen Abschluss gehören mehrere Papiere und Meldungen:
- Arbeitszeugnis: Auf Wunsch hat auch ein Minijobber Anspruch auf ein Zeugnis (§ 109 GewO). Ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis gehört zum guten Ton — und ist Pflicht, wenn der Mitarbeiter es verlangt.
- Lohnsteuerbescheinigung: Die letzte Abrechnung und die Bescheinigung müssen bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses erstellt werden.
- Abmeldung bei der Minijob-Zentrale: Melde den Minijobber fristgerecht bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) ab. Diese Abmeldung ist Pflicht und darf nicht vergessen werden.
- Arbeitsmittel und Schlüssel: Notiere die Rückgabe von Schlüsseln, Uniform und anderen Arbeitsmitteln schriftlich.
Ein kurzer Übergabe-Check am letzten Arbeitstag — Schlüssel zurück, Zeugnis übergeben, Abmeldung erledigt — verhindert offene Punkte und spätere Rückfragen. Halte alles kurz schriftlich fest, dann ist der Vorgang sauber abgeschlossen.
Häufige Fehler bei der Minijob-Kündigung in der Gastro
- Mündliche Kündigung — sie ist unwirksam. Seit 2025 gilt für die Kündigung die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
- Falsche Kündigungsfrist — wer die Frist falsch berechnet, dessen Kündigung wird zum falschen Termin oder gar nicht wirksam.
- Urlaubsabgeltung vergessen — führt zu nachträglichen Forderungen, bis zu drei Jahre rückwirkend.
- Keine Empfangsbestätigung — ohne Nachweis über den Zugang der Kündigung lässt sich die Frist nicht belegen.
- Lohnabrechnung nicht bis zum letzten Arbeitstag — die finale Abrechnung inklusive Abgeltung muss vollständig und pünktlich erfolgen.
Eine saubere Vertrags- und Personalverwaltung als Teil deiner Personalplanung & Verträge hilft, diese Fehler von vornherein zu vermeiden. Für den nächsten Schritt — den Urlaub selbst — findest du die passende Urlaubsantrag-Vorlage im eigenen Beitrag.
Häufige Fragen zur Minijob-Kündigung in der Gastronomie
Kann ich einem Minijobber in der Gastronomie sofort kündigen?
Nur in Ausnahmefällen. Eine fristlose Kündigung ist ausschließlich bei schwerem Fehlverhalten möglich, etwa Diebstahl oder Kassenbetrug, und muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. In allen anderen Fällen gilt die normale Kündigungsfrist nach § 622 BGB — in der Probezeit sind das zwei Wochen.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja. Eine Kündigung braucht immer die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Eine Kündigung per WhatsApp, E-Mail oder mündlich ist unwirksam. Übergib das Schreiben am besten persönlich und lass dir den Empfang bestätigen.
Was passiert mit dem Urlaub, wenn ein Minijobber gekündigt wird?
Nicht genommener Urlaub muss in Geld ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Formel lautet: Stundenlohn × durchschnittliche Stunden pro Tag × Resturlaubstage. Diese Urlaubsabgeltung ist Pflicht und sollte gleich im Kündigungsschreiben geregelt werden.
Kann ein Minijobber Kündigungsschutz haben?
Ja. Beschäftigt dein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter und ist der Minijobber länger als sechs Monate dabei, greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann brauchst du einen anerkannten Kündigungsgrund. In kleinen Betrieben unter dieser Grenze gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht.
Wie kündige ich einen Saisonkraft-Minijob richtig?
Bei einer befristeten Saisonkraft endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Datum — eine Kündigung ist nicht nötig. Wichtig ist nur, das Vertragsende rechtzeitig und schriftlich festzuhalten. War der Vertrag unbefristet, gilt die normale Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
Eine rechtssichere Kündigung beginnt bei sauberen Verträgen und einer lückenlosen Dokumentation von Arbeitszeiten, Urlaub und Schlüsselrückgaben. Die Personalverwaltung von Gastro Master hält Verträge, Resturlaub und Stundenkonten an einem Ort zusammen — so hast du bei jeder Kündigung alle Zahlen parat und vergisst weder die Frist noch die Urlaubsabgeltung.