Überstunden steuerfrei 2026: Was gilt aktuell für die Gastronomie?

Von · · 6 Min. Lesezeit · Personal & Schulung

„Sind Überstunden jetzt steuerfrei?" Diese Frage hören wir oft, seit die Politik eine Reform angekündigt hat. Die kurze Antwort: Reguläre Überstunden sind…

Überstunden steuerfrei 2026 — aktuelle Lage: Reguläre Überstunden (bezahlte Mehrarbeit) sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die CDU/SPD-Koalition hat eine Reform angekündigt — aber noch nicht vollständig umgesetzt (Stand August 2026). Was HEUTE schon steuerfrei ist: SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge) nach § 3b EStG — auch wenn sie auf Überstunden anfallen. In der Gastronomie mit vielen Wochenend- und Nachtschichten ist das besonders relevant.

„Sind Überstunden jetzt steuerfrei?" Diese Frage hören wir oft, seit die Politik eine Reform angekündigt hat. Die kurze Antwort: Reguläre Überstunden sind weiterhin steuerpflichtig — aber ein wichtiger Teil ist es schon heute, nämlich die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Gerade in der Gastronomie mit vielen Wochenend- und Abendschichten lohnt sich der genaue Blick. Dieser Ratgeber erklärt dir, was aktuell gilt und wie du steuerfrei richtig nutzt.

Sind Überstunden in Deutschland steuerfrei? (Rechtslage 2026)

Fangen wir mit dem Grundsatz an: Nein, reguläre Überstunden sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wenn dein Koch zehn Überstunden macht und du sie auszahlst, sind diese zehn Stunden wie normaler Lohn zu versteuern.

  • Grundsatz: Bezahlte Mehrarbeit ist steuer- und beitragspflichtig.
  • Was geplant ist: Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht vor, Zuschläge auf Überstunden künftig steuerlich zu begünstigen.
  • Aktueller Stand: Diese Reform ist noch nicht vollständig in Kraft (Stand August 2026). Es gilt also weiterhin die alte Rechtslage.
  • Die Frage für dich: Was kannst du heute schon nutzen, ohne auf die Reform zu warten?

Genau darum geht es im nächsten Abschnitt — denn ein Teil deiner Überstunden ist bereits jetzt steuerfrei.

Was SCHON HEUTE steuerfrei ist: SFN-Zuschläge (§3b EStG)

Der entscheidende Punkt: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (kurz SFN) sind nach § 3b EStG steuerfrei — auch dann, wenn die zugrunde liegenden Stunden Überstunden sind. Diese Tabelle zeigt die Höchstsätze:

Zuschlagsart Steuerfreie Höchstgrenze
Nacht (20–24 Uhr) bis 25 % des Grundlohns
Nacht (0–4 Uhr) bis 40 %
Sonntag bis 50 %
Feiertag (normal) bis 125 %
25./26. Dezember + 01.01. bis 150 %
Sonntagsnacht (ab 20h) bis 75 % (50 % + 25 %)

Ein Beispiel macht das klar: Ein Koch arbeitet am Sonntag 10 Stunden statt der vertraglichen 8. Die zwei zusätzlichen Stunden sind Überstunden — trotzdem ist der Sonntagszuschlag auf diese zwei Stunden bis zu 50 % steuerfrei. Der Zuschlag bleibt begünstigt, egal ob es sich um reguläre oder um Überstunden handelt.

Die geplante Reform — was die Koalition plant

Die Politik hat erkannt, dass Überstunden für viele Betriebe teuer sind, und will hier entlasten.

  • Ziel: Zuschläge, die über den Grundlohn hinaus für Überstunden gezahlt werden, sollen steuerfrei werden. Das soll Mehrarbeit attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
  • Zeitplan: Eine Umsetzung wird im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Bis das Gesetz in Kraft ist, gilt aber die aktuelle Lage.
  • Gastro-Relevanz: Für die Gastronomie mit ihren hohen Überstunden-Quoten wäre die Reform besonders wichtig.

Wichtig für dich: Verlass dich bei der Planung nicht auf die angekündigte Reform, solange sie nicht in Kraft ist. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz gilt.

Praxis-Tipp — SFN-Zuschläge heute steueroptimiert nutzen

Auch ohne die Reform kannst du deinen Mitarbeitern schon jetzt mehr netto verschaffen — indem du Überstunden bewusst in die begünstigten Zeiten legst.

  • Überstunden an Sonntagen und Feiertagen: Hier fällt sofort ein steuerfreier SFN-Zuschlag an.
  • Überstunden ab 20 Uhr: Für diese Stunden ist der Nachtzuschlag steuerfrei.
  • Optimal: Sonntagsnacht-Überstunden. Ab 20 Uhr am Sonntag kombinieren sich Sonntag und Nacht — bis zu 75 % des Zuschlags sind steuerfrei.
  • Minijob: Steuerfreie SFN-Zuschläge zählen nicht zur 600-Euro-Grenze. Du kannst sie also zahlen, ohne den Minijob-Status zu gefährden.

Wer die Dienstpläne clever legt, spart also legal Steuern und Abgaben — für dich und deine Mitarbeiter. Die Grundlagen findest du in den Beiträgen zum Sonntagszuschlag §3b EStG und zum Nachtzuschlag Gastronomie.

Rechenbeispiel — was ein Wochenende netto spart

Schauen wir uns an, wie viel die steuerfreien Zuschläge konkret bringen. Ein Beispiel: Ein Koch mit 15 € Grundlohn arbeitet am Sonntag von 18 bis 23 Uhr, also 5 Stunden.

  • 17–20 Uhr gibt es keine Überschneidung mit der Nacht, aber es ist Sonntag: Sonntagszuschlag bis 50 %. Für 18–20 Uhr (2 Stunden): 2 × 15 € × 50 % = 15 € steuerfrei.
  • Ab 20 Uhr kommt die Nacht dazu: Sonntag (50 %) + Nacht (25 %) = 75 %. Für 20–23 Uhr (3 Stunden): 3 × 15 € × 75 % = 33,75 € steuerfrei.
  • Gesamt: 48,75 € steuerfrei zusätzlich zum normalen Lohn für diese Schicht.

Diese knapp 49 € kommen voll beim Mitarbeiter an — ohne Steuer und ohne Sozialabgaben. Bei einem normalen Lohnbestandteil würde davon nur etwa die Hälfte übrig bleiben. Über mehrere Wochenendschichten im Monat summiert sich das zu einem spürbaren Netto-Plus, das dich als Betrieb nicht mehr kostet als der Zuschlag selbst.

Häufige Fehler bei steuerfreien Zuschlägen

Damit die Steuerfreiheit hält, solltest du diese Fehler vermeiden:

  1. Zuschlag im Grundlohn versteckt. Er muss getrennt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein, sonst erkennt das Finanzamt die Steuerfreiheit nicht an.
  2. Pauschale statt echter Stunden. Ein fester Monatsbetrag ohne Bezug zu den tatsächlich geleisteten SFN-Stunden fällt bei einer Prüfung durch.
  3. Grundlohndeckel übersehen. Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde — für die Gastronomie meist kein Problem, aber gut zu wissen.
  4. Reguläre Überstunden für steuerfrei gehalten. Nur die SFN-Zuschläge sind steuerfrei, nicht die Überstunde als solche.
  5. Keine getrennte Zeiterfassung. Ohne den Nachweis, wer wann sonntags, feiertags oder nachts gearbeitet hat, fehlt die Grundlage.

Wie Überstunden und SFN korrekt abgerechnet werden

Damit die Steuerfreiheit anerkannt wird, muss die Abrechnung sauber sein. Das Finanzamt prüft das bei einer Lohnsteuerprüfung genau.

  • Zeiterfassung: Erfasse die SFN-Stunden getrennt von den normalen Stunden. Nur so lässt sich der begünstigte Anteil belegen.
  • Lohnabrechnung: Der steuerfreie SFN-Anteil muss getrennt vom Grundlohn ausgewiesen sein — nicht darin versteckt.
  • Nachweis bei Prüfung: Grundlage sind Dienstplan, Zeiterfassung und Lohnabrechnung. Diese drei müssen zusammenpassen.
  • Empfehlung: Eine digitale Zeiterfassung, die Sonntags-, Feiertags- und Nachtstunden automatisch erkennt, nimmt dir die Rechnerei ab und liefert den Nachweis gleich mit.

Die genaue Berechnung und Auszahlung der Überstunden selbst erklärt der Beitrag zum Überstunden auszahlen Gastronomie.

Häufige Missverständnisse zum Thema steuerfreie Überstunden

Rund um das Thema kursieren einige Halbwahrheiten. Die wichtigsten Klarstellungen:

  • „Überstunden sind schon jetzt steuerfrei." Falsch. Nur die SFN-Zuschläge sind steuerfrei, die Überstunde selbst wird normal versteuert.
  • „Die Reform gilt bereits." Falsch. Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ist zum Stand August 2026 noch nicht in Kraft.
  • „SFN-Zuschläge sind nur für Vollzeitkräfte steuerfrei." Falsch. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte profitieren voll — bei ihnen zählen die Zuschläge sogar nicht zur 600-Euro-Grenze.
  • „Ein pauschaler Zuschlag reicht." Falsch. Steuerfrei ist der Zuschlag nur, wenn er sich auf tatsächlich geleistete Stunden bezieht und getrennt ausgewiesen ist.
  • „Der Grundlohn spielt keine Rolle." Falsch. Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde.

Wer diese Punkte kennt, nutzt die bestehenden Möglichkeiten richtig und vermeidet böse Überraschungen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung. Auf die angekündigte Reform solltest du dich erst verlassen, wenn sie tatsächlich in Kraft ist.

Häufige Fragen zu steuerfreien Überstunden in der Gastronomie

Sind Überstunden in der Gastronomie steuerfrei?

Reguläre Überstunden sind grundsätzlich steuerpflichtig wie normaler Lohn. Steuerfrei sind aber die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG — auch wenn sie auf Überstunden anfallen. Gerade in der Gastronomie mit vielen Wochenend- und Nachtschichten ist das relevant.

Ab wann werden Überstunden steuerfrei (Reform 2026)?

Die CDU/SPD-Koalition plant, Zuschläge auf Überstunden steuerfrei zu stellen. Diese Reform ist aber noch nicht vollständig in Kraft (Stand August 2026). Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage — steuerfrei sind nur die SFN-Zuschläge.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und SFN-Zuschlägen?

Überstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit; sie werden grundsätzlich wie normaler Lohn versteuert. SFN-Zuschläge sind Aufschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht — sie sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, unabhängig davon, ob es Überstunden sind oder nicht.

Können SFN-Zuschläge auf Überstunden steuerfrei sein?

Ja. Fällt eine Überstunde in die Nacht, an einen Sonntag oder Feiertag, ist der entsprechende Zuschlag bis zu den Höchstgrenzen des § 3b EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit hängt an der Arbeitszeit, nicht daran, ob es sich um eine reguläre Stunde oder eine Überstunde handelt.

Wie berechne ich steuerfreie Überstunden an Sonntagen?

Nimm den Grundlohn pro Stunde, multipliziere ihn mit dem Prozentsatz (Sonntag bis 50 %) und mit den geleisteten Stunden. Beispiel: 14 € Grundlohn × 50 % = 7 € Zuschlag pro Stunde. Für zwei Sonntags-Überstunden sind das 14 € steuerfrei zusätzlich zum normalen Lohn für diese Stunden.


Welche Stunden sonntags, an Feiertagen oder ab 20 Uhr anfallen, sauber zu trennen, ist die Grundlage für jede steuerfreie Abrechnung — und von Hand mühsam. Mit der Personalplanung und Zeiterfassung von Gastro Master werden die begünstigten SFN-Stunden automatisch erkannt und getrennt ausgewiesen. So nutzt du die Steuerfreiheit voll aus und hast bei jeder Prüfung den Nachweis parat. Wie du die Zuschläge im Detail berechnest, zeigt der Beitrag zum Feiertagszuschlag Gastronomie.